Gegenstand am Bahnhof Marne-la-Vallée–Chessy oder in der RER verloren

Der Bahnhof, der Disneyland Paris bedient, ist zugleich RER-A-Halt und TGV-Bahnhof. Dort verlorene Gegenstände fallen unter die SNCF, nicht unter Disney.

Gepäckstück, abgeholt am Bahnhof Marne-la-Vallée–Chessy nahe Disneyland Paris
Offizieller Weg

Das SNCF-Verfahren

Ein im Zug, auf einem Bahnsteig oder im Bahnhof Marne-la-Vallée–Chessy verlorener Gegenstand fällt nicht unter den Dienst von Disneyland Paris, sondern unter das Fundbüro der SNCF, das nach eigenen Regeln arbeitet.

Die Meldung erfolgt online über die Seite von SNCF Gares & Connexions. Das Fundbüro des Bahnhofs befindet sich an der place des Passagers du Vent in Chessy. Für die Abholung ist ein Ausweis erforderlich: bringen Sie ihn mit, sonst wird die Herausgabe verweigert.

Ein im TGV vergessener Gegenstand lässt sich in der Regel nicht am Ausstiegsbahnhof zurückholen: Er bleibt bis zur Endstation im Zug und wird dort bearbeitet. Entsprechend verlängert sich die Wartezeit, und der Gegenstand kann am anderen Ende des Landes landen.

Unser Einsatz

Wir fahren während der Öffnungszeiten zum Bahnhof, holen den Gegenstand für Sie ab und übergeben ihn in Ihrem Hotel, am Flughafen oder an einer Adresse Ihrer Wahl in der Region Paris.

Eine wichtige Grenze ohne Ausnahme: Verlangt wird der Ausweis des Eigentümers. Verweigert der Dienst die Herausgabe an Dritte, können wir nichts tun — und wir sagen es Ihnen, bevor Sie sich festlegen.

In der Praxis kommen wir vor allem dann zum Zug, wenn der Gegenstand bestätigt verfügbar ist und Sie nicht kommen können: Sie sind bereits am Flughafen oder wieder zu Hause.

Häufige Fragen

FAQ — am Bahnhof oder in der RER verloren

Place des Passagers du Vent in Chessy (77700), für den Bahnhof Marne-la-Vallée–Chessy. Für die Abholung ist ein Ausweis erforderlich.

An die SNCF, über deren Online-Meldung. Disneyland Paris hat keinerlei Einblick in im Nahverkehr verlorene Gegenstände: beide Dienste sind völlig getrennt.

Wir fahren gern hin, doch die Abholung setzt voraus, dass der Dienst die Herausgabe an Dritte akzeptiert. Da der Ausweis des Eigentümers verlangt wird, bleibt es oft unmöglich: wir prüfen es vorab.

Ein Gegenstand hängt am Bahnhof fest?

Sagen Sie uns, was gefunden wurde und wo Sie sind. Wir klären mit dem Dienst, ob die Herausgabe an Dritte möglich ist.

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